Die Unternehmerehe – Geschieden und Pleite?

ngen sind für jedermann belastend. Existentielle Bedeutung aber kann das Eheende für Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler haben. Denn für Ärzte, Steuerberater und Unternehmensgründern steht häufig viel auf dem Spiel. Gerade wenn die Eheleute keinen Ehevertrag geschlossen haben, sondern im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, können Ausgleichsansprüche im Scheidungsfall den Fortbestand des Unternehmens gefährden.
Unternehmerehe

Scheidungen sind für jedermann belastend. Existentielle Bedeutung aber kann das Eheende für Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler haben. Denn für Ärzte, Steuerberater und Unternehmensgründern steht häufig viel auf dem Spiel. Gerade wenn die Eheleute keinen Ehevertrag geschlossen haben, sondern im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, können Ausgleichsansprüche im Scheidungsfall den Fortbestand des Unternehmens gefährden.

In diesem Beitrag gehen wir auf den besonderen Bereich der Unternehmerehe ein und zeigen, warum diese Gruppe einen gesteigerten rechtlichen Beratungsbedarf hat und wie individuelle Lösungen gefunden werden können!

 

Inhaltsverzeichnis

  1. Unternehmerehe – Was bedeutet das?
  2. Vorsorge bei Unternehmerehe durch Ehevertrag
  3. Modifizierte Zugewinngemeinschaft als Allheilmittel?
  4. Individuelle Lösungen erarbeiten!
  5. Ihre Kanzlei für Unternehmerscheidung in Köln

 

  1. Unternehmerehe – Was bedeutet das?

Der Volksmund attestiert der sogenannten Unternehmerehe oftmals etwas Negatives. Vor dem geistigen Auge erscheinen diese Ehepaare als solche, die sich ganz ihrer Karriere verschrieben haben und im Hinblick auf ihr persönliches berufliches Fortkommen bereit sind, einige Opfer zu bringen.

Als Anwaltskanzlei im Familienrecht in Köln haben wir eine andere Perspektive: Typisch für eine Unternehmerehe ist, dass ein berufstätiger Ehegatte den wirtschaftlichen Zugewinn, den er während der Ehejahre erwirtschaftet, in seinem Unternehmen, seiner Praxis oder Kanzlei angelegt hat. Kommt es zur Scheidung samt Zugewinnausgleich, müsste das Unternehmen liquidiert werden, um die Ausgleichsansprüche des anderen Ehepartners zu begleichen. Dass hiermit weitreichende Konsequenzen einhergehen, leuchtet ein. Denn neben dem Schicksal der Ehe steht nun auch das Schicksal des Betriebes auf dem Spiel!

 

  1. Vorsorge bei Unternehmerehe durch Ehevertrag

Damit nicht auch die Betriebsaufgabe bevorsteht, nur weil es privat nicht so gut läuft wie geplant, sollte jeder Unternehmer bereits vor Eheschließung Vorsorge treffen. Gemeint ist hiermit, das gesetzliche Regelwerk zum ehelichen Güterrecht durch einen Ehevertrag zu modifizieren. Ziel sollte es sein, die widerstreitenden Interessen zwischen dem Schutz des Unternehmens und der fairen Teilhabe des anderen Ehegatten an dem im Laufe der Ehejahre erwirtschafteten Vermögen auszugleichen. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind in diesem Zusammenhang groß!

Vereinbaren Sie etwa Gütertrennung, so kann das Unternehmen im Scheidungsfall außen vor bleiben! Denn Kerngedanke der Gütertrennung ist, dass gerade kein Vermögensausgleich im Scheidungsfalle stattfinden soll.

PRAXISTIPP → Allerdings birgt diese Vorgehensweise auch Nachteile! Ein gänzlicher Ausschluss von Ausgleichsregelungen ist nämlich selten interessengerecht.

 

  1. Modifizierte Zugewinngemeinschaft als Allheilmittel?

Die Beratungspraxis zeigt, dass das entscheidende Stichwort für die interessengerechte Vorsorge bei Unternehmerehen „Modifizierte Zugewinngemeinschaft“ lautet. Statt strikter Gütertrennung kann die Zugewinngemeinschaft so angepasst werden, dass das Unternehmensvermögen aus dem Zugewinn herausgenommen wird. Firmenwerte, Unternehmensbeteiligungen sowie Immobilien- und Sachwerte bleiben dann bei der Berechnung gänzlich unberücksichtigt. Im Übrigen – soweit gewünscht – bleibt es bei den gesetzlichen Regelungen des Zugewinnausgleichs.

PRAXISTIPP → So oder so ähnlich können individuelle Vereinbarungen im Rahmen der modifizierten Zugewinngemeinschaft lauten. Hierbei handelt es sich aber nur um eine mögliche Marschroute unter vielen!

 

  1. Individuelle Lösungen erarbeiten!

Individuelle Vereinbarungen zu finden ist das oberste Gebot jeder Beratung in Sachen Unternehmerehe. Denn häufig erweisen sich Pauschallösungen aus Formularhandbüchern oder Vertragssammlungen als unzureichend. Erst ein individuelles, fachkundiges Beratungsgespräch bringt die Interessen ans Licht, die durch einen Ehevertrag geschützt werden sollen.

Haben Sie sich auf einen Katalog an Vereinbarungen verständigen können, ist es wichtig, den Ehevertrag immer aktuell zu halten. Anlass für Änderungen kann zum einen eine wesentliche Änderung der Rechtsprechung oder des Gesetzgebers sein. Zum anderen können sich auch Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse oder persönlichen Ziele ändern. Die Lebenswirklichkeit sollte stets im Ehevertrag nachvollzogen werden, damit eine rechtssichere Grundlage für den Scheidungsfall besteht!

 

  1. Ihre Kanzlei für Unternehmerscheidung in Köln

Für den Laien, der zugleich Unternehmer ist, ist die Komplexität der rechtlichen Rahmenbedingungen im Familienrecht und ihrer wirtschaftlichen und steuerlichen Konsequenzen mittlerweile nahezu undurchdringbar.

In der Beratungspraxis kommen bei Unternehmerehen im Wesentlichen zwei Situationen vor. Zum einen sollen ehevertragliche Regelungen vor bzw. während der Ehe, also in „guten Zeiten“ gefunden werden. Zum anderen ist das anwaltliche „Tagesgeschäft“ im Familienrecht durch die Probleme gespeist, die bei Trennungen und Scheidungen, also „in schlechten Zeiten“ auftreten. Egal an welchem Punkt Sie gerade stehen, gemeinsam können wir die richtigen Schritte in die Wege leiten! Nehmen Sie jederzeit gerne Kontakt zu uns auf.

Teilen:
Kontakt

Rechtsanwältin und
Fachanwältin für Arbeits- und Familienrecht
Hülya Senol
Hohenstaufenring 72
50674 Köln
Deutschland

info@kanzlei-senol.de

T: +49 (0) 221 29 00 52-12
F: +49 (0) 221 29 00 52-11

Neueste Beiträge

Gastbeitrag zum Thema „Versetzung im Job“

Bei einer Versetzung im Job treten häufig viele Fragen auf. Hierbei treten häufig Fragen auf wie „Was ist zumutbar?“, „Darf der Arbeitgeber ohne mich Entscheidungen

Interview zum Thema „Unbezahlter Urlaub“

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Hülya hat ein Interview zum Thema unbezahlter Urlaub gegeben. Dabei ist sie auf die typischen und immer wiederkehrenden Fragestellungen eingegangen

Rechtsanwältin Beratung, Köln, Familienrecht, Arbeitsrecht, Kündigung

Wir sind umgezogen!

Ab sofort befindet sich unsere Kanzlei am

Hohenstaufenring 72
50674 Köln