Brückenteilzeit – Das neue Gesetz 2019  

Brückenteilzeit

Seit dem 01.01.2019 ist das neue Gesetz zur befristeten Teilzeit in Kraft. Für Arbeitnehmer bietet diese gesetzliche Grundlage neue Möglichkeiten: Sie können ihre Arbeitszeit für eine gewisse Dauer reduzieren und danach wieder in Vollzeit weiterarbeiten. In diesem Beitrag gehen wir auf die gesetzlichen Neuerungen ein und klären auf, was Arbeitgeber und Arbeitnehmer von nun an beachten müssen!