Verfahrenskostenhilfe im Zugewinnverfahren – Geht das?

Die betriebsbedingte Kündigung

Der Gesetzgeber steht den Verfahrensbeteiligten bei finanzieller Schieflage durchaus zur Seite und gewährt unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Unterstützung. Diese wird als Verfahrenskostenhilfe bezeichnet. Mitunter versuchen jedoch die Familiengerichte, die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für ein isoliertes Verfahren mit der Begründung abzulehnen, der Zugewinnausgleich hätte zuvor kostengünstiger im Verbundverfahren geltend gemacht werden können. Wir klären auf!