Beim Aufhebungsvertrag über den Tisch gezogen? Neue Möglichkeiten für Arbeitnehmer
Das Bundesarbeitsgericht hat zu Gunsten von Arbeitnehmern neue Möglichkeiten geschaffen, sich von den Vereinbarungen eines Aufhebungsvertrages loszulösen. Anknüpfungspunkt ist das sogenannte „Gebot fairen Verhandelns“. In diesem Beitrag nehmen wir den zugrunde liegenden Fall (Urt. v. 07.02.2019, Az. 6 AZR 75/18), den die höchsten deutschen Arbeitsrichter zu entscheiden hatten, genauer unter die Lupe.