Der Betreuungsunterhalt unverheirateter Mütter
Das Gesetz spricht der Mutter eines nichtehelichen Kindes einen Unterhaltsanspruch zu, wenn diese das Kind betreut und deshalb keiner Pflicht zur Erwerbstätigkeit untersteht. Der Anspruch besteht für mindestens drei Jahre ab der Geburt. Danach kommt es darauf an, ob es eltern- oder kindbezogene Gründe gibt, die eine Vollzeittätigkeit unmöglich machen und ob der weitergehende Unterhaltsanspruch auch aus Billigkeitserwägungen zu gewähren ist. Wir klären auf!