Aktuelles zum Aufhebungsvertrag – Arbeitsrecht in Zeiten von Corona

Wettbewerbsverbot

Neben der Kündigung stellt der Aufhebungsvertrag eine weitere Möglichkeit dar, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Auch in der Praxis wird hiervon häufig Gebrauch gemacht. Dabei läuft jedoch nicht immer alles glatt. Oftmals erwächst Streit daraus, dass der Arbeitnehmer sich im Nachhinein nicht mehr an der Vereinbarung festhalten lassen möchte. Da es in rechtlicher Hinsicht schwierig ist, eine solche Abrede wieder rückgängig zu machen, erläutern wir in diesem Beitrag, wie Sie sich nun verhalten, wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag in Zeiten von Corona vorgelegt wird. Zudem geben wir einen Überblick über aktuelle Entwicklungen zu diesem praxisrelevanten Thema.