Neues von der Scheinselbständigkeit – Rückforderungsrechte des Arbeitgebers?
Aktuell haben die Richter am Bundesarbeitsgericht (BAG) betont, dass in Fällen der Scheinselbständigkeit regelmäßig nicht davon ausgegangen werden kann, dass die für die freie Mitarbeit vereinbarte Vergütung auch für eine Beschäftigung als Arbeitnehmer verabredet worden wäre (BAG, 5 AZR 178/18).
In diesem Beitrag behandeln wir das hinter diesem Ergebnis liegende Problem: Hat der Arbeitgeber womöglich einen Rückzahlungsanspruch, wenn er einem freien Mitarbeiter, der nachträglich als Scheinselbständiger zu behandeln ist, eine zu hohe Vergütung gezahlt hat?