Corona-Arbeitsschutzverordnung – Besteht nun ein Anspruch auf Home-Office?

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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zur verstärkten Bekämpfung der Corona-Pandemie eine Rechtsverordnung zum Arbeitsschutz erlassen. Sie ist am 27.1.2021 in Kraft getreten und vorerst bis zum 15.03.2021 befristet. Bedeutendste Neuerung ist die Pflicht zum Angebot der Arbeit im Home-Office!

Welche Rechte und Pflichten daraus für Arbeitnehmer und Arbeitgeber resultieren, behandelt dieser Beitrag.