Das Sorgerecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und umfasst die rechtlichen Rahmenbedingungen der Eltern-Kind-Beziehung. Unterschieden wird zwischen der sogenannten Personensorge und der Vermögenssorge für das Kind.
In diesem Beitrag stellen wir diesen sensiblen und bedeutsamen Bereich des Familienrechts vor und geben einen Überblick über die wesentlichen Fallkonstellationen des alleinigen und gemeinsamen Sorgerechts.
Inhaltsverzeichnis
- Der Begriff der elterlichen Sorge
- Gemeinsames und alleiniges Sorgerecht
- Wer ist sorgeberechtigt? Die wesentlichen Fallkonstellationen
- Familienrecht Köln – Ein Urteil zum Sorgerecht
- Fazit
1. Der Begriff der elterlichen Sorge
Was in der juristischen Fachsprache als „elterliche Sorge“ bezeichnet wird, betrifft den gesamten Bereich der elterlichen Verantwortung für das Kind.
§ 1626 BGB legt fest, dass die Eltern dazu verpflichtet sind, für das minderjährige Kind zu sorgen. Von dieser gesetzlichen Regelung abgesehen, gibt es nur wenige Vorgaben, wie die elterliche Verantwortung umzusetzen ist. Die Eltern haben bei der Erziehung also einen großen Gestaltungsspielraum, in den der Staat sich nicht einzumischen hat. Im Mittelpunkt steht stets das Kind, dessen Interessen gewahrt und gefördert werden sollen.
Zur Sorge um die Person des Kindes gehören zum Beispiel:
- Schulausbildung
- Beaufsichtigung des Kindes
- Arztbesuche
- Aufenthaltsbestimmung
- Umgang mit Dritten
Außerdem müssen die Eltern das Vermögen des Kindes ordnungsgemäß verwalten.
2. Gemeinsames und alleiniges Sorgerecht
Ist die elterliche Sorge alleine einem Elternteil übertragen spricht man von der Alleinsorge oder dem alleinigen Sorgerecht. Der Regelfall bei verheirateten Eltern ist jedoch das gemeinsame Sorgerecht.
Es sind jedoch auch Kombinationen denkbar. So kann für einen Teil der elterlichen Verantwortung (z.B. die Verwaltung einer Immobilie, die das Kind geerbt hat) die Alleinsorge bestehen, während im Übrigen das Sorgerecht beiden Elternteilen zukommt.
PRAXISTIPP→ Für bestimmte Bereiche des Sorgerechts besondere Vereinbarungen zu treffen, kann Klarheit und Vorteile bringen. Lassen Sie sich gerne von uns beraten, wenn es um die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten des Sorgerechts geht. Sie wissen, was am besten für Ihr Kind ist – wir setzen es um!
3. Wer ist sorgeberechtigt? Die wesentlichen Fallkonstellationen
Sind die Eltern bei der Geburt des gemeinsamen Kindes auch verheiratet, so haben beide automatisch auch das gemeinsame Sorgerecht. Das gilt kraft Gesetzes. Heiraten die Eltern erst nach der Geburt des Kindes gilt übrigens ab diesem Zeitpunkt das gleiche.
Solange die Eltern nicht verheiratet sind, können sie die gemeinsame Sorge durch die Abgabe einer Sorgerechtserklärung erlangen. Bis zu diesem Zeitpunkt jedoch, steht das Sorgerecht der Mutter alleine zu.
4. Familienrecht Köln – Ein Urteil zum Sorgerecht
Auch wenn das Kindeswohl im Zentrum der elterlichen Verantwortung steht, kann es Situationen geben, in denen die Eltern das gemeinsame Sorgerecht nur noch schwer auf einvernehmlicher Basis ausüben können. Wie das Leben so spielt, können zwischenmenschliche Beziehungen die Entscheidungen des Alltags verkomplizieren.
So hatte das Kölner Oberlandesgericht über einen Sachverhalt zu urteilen, in dem es fraglich war, ob das gemeinsame Sorgerecht der Eltern dem Kindeswohl noch gerecht wurde. Die Eltern haben in diesem Fall bereits über mehrere Jahre hinweg eine Vielzahl von Streitigkeiten vor den Familiengerichten ausgetragen. Über die wesentlichen Fragen der Erziehung konnten sie sich nicht mehr verständigen. In einer solchen Situation, so das OLG Köln, kann es bei der gemeinsamen Sorge der zerstrittenen Eltern nicht bleiben. Das alleinige Sorgerecht wurde zu Gunsten des Kindes der Mutter übertragen.
An diesem Urteil wird deutlich, dass im Familienrecht das Kindeswohl an oberster Stelle steht. Auch die Gerichte räumen den Interessen des Kindes oberste Priorität ein.
5. Fazit
Das Sorgerecht ist geprägt von den Wertvorstellungen und dem Entscheidungsspielraum der Eltern. Grenzen finden sich jedoch dort, wo das Wohl des Kindes gefährdet ist. In solchen Situationen kann das alleinige Sorgerecht die bessere Lösung sein.
In diesem Teilbereich des Familienrechts beraten wir kompetent und einfühlsam, denn es gilt die besten Möglichkeiten für das gemeinsame Kind zu erkämpfen. Nehmen Sie jederzeit gerne Kontakt zu uns auf und wir erörtern gemeinsam, welcher Weg einzuschlagen ist.