Abfindung – Was Sie wissen sollten!

Sie wurden gekündigt oder wollen selbst kündigen. In beiden Fällen haben Sie einen Anspruch auf Abfindung. Hier ist Verhandlungsgeschick gefragt.
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Sie sind mit ihrem Arbeitgeber unzufrieden und haben aber dennoch nicht den Mut zu kündigen? Oftmals scheuen unsere Mandanten vor einer Kündigung zurück, weil sie befürchten den Anspruch auf eine Abfindung zu verlieren.

Was wenige wissen: Entgegen dieses weit verbreiteten Irrtums gibt es einen sog. „Abfindungsanspruch“ jedoch nicht!

Erfahren Sie in diesem Beitrag, wie Sie dennoch eine Abfindung erhalten können. Hier ist Verhandlungsgeschick gefragt!

 

Inhaltsverzeichnis

1. Wann bekommen Sie eine Abfindung?
2. Verhandlungsgeschick entscheidet über Abfindungshöhe
3. Abfindung und Steuern
4. Ausnahmsweise Abfindungsanspruch

 

1. Wann bekommen Sie eine Abfindung

Zwar wird eine Abfindung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt. Eine Abfindung basiert dennoch oftmals auf einer „einvernehmlichen“ Vereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Solche Vereinbarungen kommen zumeist im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses zustande. Wenn das Arbeitsgericht während der Gerichtsverhandlung signalisiert, dass die ausgesprochene Kündigung unwirksam ist, so sind Arbeitgeber eher geneigt sich mittels einer Abfindung „freizukaufen“ und den Rechtsstreit gütlich beizulegen.

 

2. Verhandlungsgeschick entscheidet über Abfindungshöhe

Üblicherweise werden 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr gezahlt. Verbindliche Richtwerte gibt es für die Abfindungshöhe jedoch nicht. Wenn man als Arbeitnehmer eine höhere Abfindung erzielen möchte, ist Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsfähigkeit gefragt. Es handelt sich nämlich hierbei um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.

PRAXISTIPP→ Um eine möglichst hohe Abfindungssumme zu erzielen, sollten Sie sich daher bei der Verhandlung von Abfindungen stets von einem Anwalt vertreten lassen, der auf diesem Gebiet bereits Erfahrung hat. So können Sie sich sicher sein, dass Ihr Anwalt das bestmögliche Ergebnis für Sie erzielt!

 

3. Abfindung und Steuern

Vor dem 01.01.2006 war die Abfindung steuerfrei. Die Steuerfreiheit wurde jedoch von einer, auf den ersten Blick komplizierten, Regelung abgelöst.  Es gilt nunmehr die sog. „Fünftel-Regelung“ nach §§ 24, 34 EStG. Das bedeutet, dass die Einkommensteuer zunächst auf das reguläre Jahreseinkommen berechnet wird. Die Abfindungssumme wird gedanklich auf fünf Jahre verteilt und je ein Fünftel wird dem Einkommen hinzugerechnet. Darauf wird ebenfalls die Einkommensteuer ermittelt. Der Differenzbetrag hieraus wird sodann mit fünf multipliziert und ergibt die auf die Abfindung entfallende Steuersumme, die man zu der regulären Einkommensteuer addiert.

 

PRAXISTIPP→ Klingt kompliziert? Ist es auch! Ihr im Arbeitsrecht versierter Anwalt kennt sich jedoch damit aus und kann Sie bei den steuerlichen Konsequenzen unterstützen. Diese Überlegungen sollten auch bei den Abfindungsverhandlungen einbezogen werden!

 

4. Ausnahmsweise Abfindungsanspruch

Es kann sich jedoch auch lohnen noch einen genauen Blick in den Tarif-, oder Arbeitsvertrag zu werfen. Es gibt nämlich auch Situationen, in denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bereits bei Abschluss des Arbeitsvertrages vereinbaren, dass der Arbeitnehmer eine Abfindung erhält. Eine solche Vertragsklausel gibt dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Abfindung, den er sogar vor dem Arbeitsgericht durchsetzen kann.

PRAXISTIPP→ Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Arbeitsvertrag einen solchen Anspruch gewährt, wenden Sie sich an uns!

Auch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen enthalten ausnahmsweise solche Regelungen, die für den Arbeitnehmer vorteilhaft sind.

 

5. Zusammenfassung

Das Aushandeln eine Abfindung bietet für Arbeitnehmer erhebliche Vorteile. Wenn Sie sich durch einen Anwalt beraten und vor Gericht sogar vertreten lassen, können meist hohe Abfindungssummen erreicht werden. So bekommen Sie für den Fall einer Kündigung Geld und müssen nicht mehr in einem Betrieb arbeiten, der Sie nicht mehr zu schätzen weiß!

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Fachanwältin für Arbeits- und Familienrecht
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