Das internationale Familienrecht in Köln hat oft einen Bezug zum türkischen Recht. Für den Mandanten hat es entscheidende Bedeutung, dass der betreuende Anwalt sowohl sprachlich als auch juristisch mit dem Türkischen vertraut ist. Anderenfalls können finanzielle Nachteile drohen, die sich durch die Wahl des richtigen Rechtsbeistandes von Anfang an hätten vermeiden lassen können.
Erfahren Sie hier die wesentlichen Grundzüge der Scheidung mit Bezug zum türkischen Recht und worin sich das deutsche und das türkische Rechtssystem unterscheiden.
Inhaltsverzeichnis
- Scheidung mit Bezug zum türkischen Recht
- Gilt die deutsche Scheidung auch in der Türkei?
- Die Unterschiede zwischen deutschem und türkischem Scheidungsrecht
- Fazit
1. Scheidung mit Bezug zum türkischen Recht
Prinzipiell können sich ausländische Staatsangehörige vor deutschen Gerichten scheiden lassen. Insbesondere im Raum der Europäischen Union, gelten Richtlinien und Verordnungen, die der Angleichung und Vereinheitlichung des Rechts dienen und so das Scheidungsverfahren vereinfachen.
Allerdings haben die Rechtsakte der EU auch Auswirkungen auf Rechtsstreitigkeiten, die einen Bezug zu einem sogenannten Drittstaat aufweisen. Hierunter sind solche Staaten zu verstehen, die keine Mitglieder der Europäischen Union sind.
Seit 2012 gilt nämlich eine EU-Verordnung, die es türkischen Staatsbürgern erlaubt, in bestimmten Fällen nicht nur bei einem deutschen Gericht Scheidung einzureichen, sondern auch nach deutschem Recht geschieden zu werden. Entscheidend ist jedoch, dass die türkischstämmigen Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort, also ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Vor 2012 war die Rechtslage noch eine andere. Bis zu diesem Zeitpunkt mussten sich Ehegatten, die beide die türkische Staatsangehörigkeit hatten, auch nach türkischem Recht scheiden lassen.
PRAXISTIPP→ Türkische Ehepaare sollten sich intensiv mit der Frage auseinandersetzen, in welchem Land sie Scheidung einreichen wollen. Das deutsche und türkische Familienrecht unterscheiden sich hinsichtlich der Scheidungsvoraussetzungen erheblich. Lassen Sie sich hierbei von einem Anwalt, der beide Rechtssysteme kennt, unterstützen!
2. Gilt die deutsche Scheidung auch in der Türkei?
Das Deutsche Scheidungsverfahren endet durch Beschluss des Familiengerichts. Damit sind die Ehegatten in Deutschland offiziell geschieden.
Diese gerichtliche Entscheidung entfaltet jedoch keine unmittelbare Wirkung in der Türkei und wird dort nicht ohne Weiteres rechtswirksam. Erforderlich ist vielmehr, dass ein türkisches Gericht die deutsche Scheidung anerkennt. Anderenfalls sind türkische Behörden nicht an den deutschen Scheidungsbeschluss gebunden und die Ehe gilt weiterhin als geschlossen.
Der Antrag auf Anerkennung der deutschen Scheidung ist grundsätzlich unproblematisch, da die türkische Justiz in der Praxis die Ehescheidung nach deutschem Recht anerkennt. Es handelt sich hierbei also vielmehr um einen zusätzlichen Verfahrensschritt, den es unbedingt zu beachten gilt.
PRAXISTIPP→ Vereinbaren Sie mit Ihrem Anwalt und Experten im türkischen Recht, dass dieser Antrag unmittelbar nach Abschluss der Scheidung gestellt wird. So können Sie sicher sein, dass türkische Behörden das Ende der Ehe anerkennen.
3. Die Unterschiede zwischen deutschem und türkischem Scheidungsrecht
Die Unterschiede zwischen dem deutschen und dem türkischen Rechtssystem werden im Rahmen der Scheidung besonders deutlich. Diese Aspekte sollten immer dann berücksichtigt werden, wenn die Ehegatten die Möglichkeit haben, das anwendbare Recht selbst zu bestimmen.
Nach deutschem Rechtsverständnis kann die Ehe dann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Hierzu ist in der Regel das sogenannte Trennungsjahr erforderlich. Das ist mitunter einer der Gründe, warum das deutsche Scheidungsverfahren so viel Zeit in Anspruch nimmt. In der Türkei ist ein solches einjähriges Trennungsjahr nicht erforderlich. Das führt dazu, dass nach türkischem Recht eine Scheidung schneller ablaufen kann.
Der türkische Gesetzgeber hat jedoch ebenfalls einen Weg gefunden, die Ehegatten vor einer überstürzten Entscheidung über das Ende der Ehe zu bewahren. Die türkische Rechtsordnung erlaubt nämlich eine Trennung auf Zeit, sodass beide Seiten in diesem Zeitraum die Möglichkeit haben sich zu versöhnen.
Dem bürgerlichen Verständnis der Ehe entsprechend, wird in Deutschland im Rahmen der Scheidung der Versorgungsausgleich durchgeführt. Das türkische Scheidungsrecht sieht einen solchen finanziellen Ausgleich nach Beendigung der Ehe nicht vor.
Auch im Zusammenhang mit den Scheidungsgründen unterscheiden sich die beiden Rechtssysteme erheblich.
PRAXISTIPP→ Diese Unterschiede haben für unsere Mandanten große praktische Relevanz. Im Rahmen der anwaltlichen Beratung unterstützen wir Sie in diesem Bereich und können gemeinsam die Vor- und Nachteile beider Rechtssysteme abwägen.
4. Fazit
Es kann Situationen geben, in denen die Ehegatten die Chance haben, das anwendbare Scheidungsrecht individuell zu bestimmen. Diese Entscheidung hat weitreichende finanzielle Konsequenzen und sollte wohl überlegt sein.
Unsere Expertise zeigt sich in Scheidungsangelegenheiten, die Berührungspunkte zum türkischen Recht aufweisen. Dadurch, dass die Betreuung auf Türkisch und Deutsch ablaufen kann, lassen sich Verständnisprobleme aus dem Weg räumen und der Dialog mit Behörden in Deutschland und der Türkei wird um ein Vielfaches vereinfacht.