Rechtsanwältin Hülya Senol
Rechtsanwalt für Schwerbehindertenrecht in Köln
Das Schwerbehindertenrecht umfasst die Regelung zur Teilhabe von sowohl Schwerbehinderten als auch von Behinderten, die diesen gleichgestellt sind.
Rechtsvertretung im Schwerbehindertenrecht in Köln und Umgebung
Die Kanzlei Senol berät Sie in Köln und Umgebung in allen Belangen des Schwerbehindertenrechts. Sie erhalten Unterstützung, wenn Sie einen Antrag für die Anerkennung einer Schwerbehinderung stellen möchten. Bei einem ablehnenden Bescheid durch das Integrationsamt vertritt Sie die Kanzlei Senol zudem im Widerspruchs- und Klageverfahren vor dem Sozialgericht.
Im Fokus der Rechtsanwältin für Schwerbehindertenrecht steht das Erreichen einer zügigen sowie außergerichtlichen Lösung. Im Fokus stehen dabei zumeist Feststellungsverfahren gegen die Versorgungsämter. Im Falle eines Rechtsstreits übernimmt die Kanzlei Senol Ihre Vertretung vor dem Sozialgericht in Köln und Umgebung sowie bundesweit. Da Frau Senol Englisch und Türkisch fließend beherrscht, kann eine sowohl sprach- als auch kultursensible Rechtsberatung im Bereich des Schwerbehindertenrechts erfolgen.
News aus dem Bereich ScHwerbehindertenrecht
Gastbeitrag zum Thema „Versetzung im Job“
Bei einer Versetzung im Job treten häufig viele Fragen auf. Hierbei treten häufig Fragen auf wie „Was ist zumutbar?“, „Darf der Arbeitgeber ohne mich Entscheidungen
Im Schwerbehindertenrecht werden alle rechtlichen Bestimmungen berücksichtigt, die sich auf die Rechtsverhältnisse von in Deutschland lebenden Menschen mit einer Schwerbehinderung beziehen. Seit Januar 2018 bildet der dritte Teil des neunten Buches des Sozialgesetzbuches die Rechtsgrundlage, da es „Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen“ beinhaltet.
Ein Rechtsanwalt für Schwerbehindertenrecht in Köln verfolgt das primäre Ziel, schwerbehinderten Menschen Selbstbestimmung sowie eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben innerhalb der Gesellschaft zu ermöglichen. Zudem sollen Nachteile, die sich aufgrund einer Schwerbehinderung ergeben, durch Vorteile aufgewogen werden.
Unter das Schwerbehinderten Recht fallen Menschen, die über eine Schwerbehinderung verfügen. Als schwerbehinderte Menschen werden dabei Personen definiert, die eine gewisse geistige, seelische oder körperliche Einschränkung besitzen. Die Behinderung muss mindesten einem Grad von 50 entsprechen.
Wer als Mensch mit einer Schwerbehinderung gilt, wird rechtlich besonders geschützt. Zudem soll das Schwerbehindertenrecht Benachteiligungen, die sich aufgrund der Schwerbehinderung ergeben, durch zahlreiche Vorteile ausgleichen.
Das Schwerbehindertenrecht umfasst eine Vielzahl an rechtlichen Bestimmungen, unter die etwa die folgenden Regelungen fallen:
– Definition der Begriffe „Schwerbehinderung“ und „Gleichstellung“
– Besondere Rechte von schwerbehinderten Menschen
– Beschäftigungspflicht auf Seiten des Arbeitgebers
– Besondere Pflichten von Arbeitgebern
– Besonderer Kündigungsschutz
– Beschäftigung in Inklusionsbetrieben und Werkstätten für behinderte Menschen
– Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr
– Aufgaben von Integrationsfachdiensten sowie Integrationsämtern
– Wahl der Schwerbehindertenvertretung und deren Aufgaben
Ein im Schwerbehindertenrecht geregelter Nachteilsausgleich hat zum Ziel, einen durch die Schwerbehinderung bedingten Nachteil durch einen entsprechenden Vorteil auszugleichen. Vorteile werden in Abhängigkeit vom Grad der Behinderung sowie dem Merkzeichen gewährt. Menschen, die nachweislich als schwerbehindert gelten, können durch ihren Schwerbehindertenausweis ihren Anspruch auf Nachteilsausgleiche nachweisen.
Das Schwerbehindertenrecht sieht eine Vielzahl an Nachteilsausgleichen vor, die verschiedenen gesetzlichen Regelungen unterliegen. Darunter fallen unter anderem die folgenden Vorteile:
– Steuerliche Erleichterungen, beispielsweise im Rahmen der Einkommens- oder Kraftfahrzeugsteuer
– Parkerleichterungen, beispielsweise durch das Nutzen von Parkplätzen für Behinderte
– Unentgeltliche Beförderung innerhalb des öffentlichen Personennahverkehrs
– Ermäßigter Eintritt zu ausgewählten Veranstaltungen
– Zusätzliche Urlaubstage und ein besonderer Kündigungsschutz als Arbeitnehmer
– Ermäßigungen bezüglich des Rundfunkbeitrags
Das Schwerbehindertenrecht sieht eine Vielzahl an Nachteilsausgleichen vor, die verschiedenen gesetzlichen Regelungen unterliegen. Darunter fallen unter anderem die folgenden Vorteile:
– Steuerliche Erleichterungen, beispielsweise im Rahmen der Einkommens- oder Kraftfahrzeugsteuer
– Parkerleichterungen, beispielsweise durch das Nutzen von Parkplätzen für Behinderte
– Unentgeltliche Beförderung innerhalb des öffentlichen Personennahverkehrs
– Ermäßigter Eintritt zu ausgewählten Veranstaltungen
– Zusätzliche Urlaubstage und ein besonderer Kündigungsschutz als Arbeitnehmer
– Ermäßigungen bezüglich des Rundfunkbeitrags