Sozialrecht in Köln – Kanzlei Senol in der WDR Servicezeit

Kanzlei Senol in den Medien - Rechtsanwältin Hülya Senol im Interview mit WDR Servicezeit
WDR

Kanzlei Senol – Bekannt aus den Medien

 

1. Kanzlei Senol und WDR Servicezeit machen sich gemeinsam für das Sozialrecht stark!

Das Verbraucher- und Ratgebermagazin WDR Servicezeit setzt sich gemeinsam mit Rechtsanwältin Hülya Senol für soziale Gerechtigkeit ein.

Sozialrecht Köln
Interview mit WDR Servicezeit

In dem Beitrag vom 11.07.2017 war der Rechtsrat von einer Sozialrechtlerin gefragt, der den Anspruch auf einen Blindenführhund aus juristischer Sicht genauer beleuchtet.

Die gesamte Folge finden Sie hier:

http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/servicezeit/video-servicezeit–120.html

 

2. Der Anspruch auf einen Blindenführhund

Der konkreten Rechtsfrage lag der Fall zugrunde, dass einer Krankenversicherten der Anspruch auf einen Blindenhund seitens der Versicherung verweigert wurde.

Als Argument hat die Versicherung unter anderem vorgebracht, dass die Fortbewegung mit Hilfe eines Blindenstocks uneingeschränkt möglich und ein Blindenführhund damit nicht erforderlich sei.

Hinter dieser Argumentation stecken augenscheinlich Wirtschaftlichkeitserwägungen der Krankenkasse. Die Ausbildung eines solchen vierbeinigen Gefährtens ist nämlich kostspielig und zeitintensiv. Krankenkassen sind häufig nicht gewillt, ihren Versicherten diese Hilfestellungen zu finanzieren.

 

3. Die Einschätzung der Rechtsanwältin Hülya Senol

Als Rechtsanwältin für Sozialrecht in Köln sind Frau Senol diese Argumente der Krankenversicherungen nicht unbekannt. Allerdings darf nicht übersehen werden, dass die Sozialgerichte hier eine umfassende Prüfung des Einzelfalles vornehmen, die nicht selten zu Gunsten des Versicherten ausfällt.

Entscheidend für den Anspruch auf einen Blindenführhund ist in diesem Fall nämlich die Entfernung zum behandelnden Arzt. Die Versicherte ist als Blinde auf regelmäßige Arztbesuche angewiesen. Hierzu muss sie jedoch erhebliche Strecken zurücklegen, die eine echte Herausforderung darstellen. Gerade zu diesem Zwecke ist die Unterstützung durch einen sehenden Begleiter essentiell. Denn die fachärztliche Therapie gehört zu den Grundbedürfnissen der Versicherten und der Blindenführhund ermöglicht ihr die notwendige Mobilität, um die Termine wahrnehmen zu können.

Vor diesem Hintergrund wird mit großer Wahrscheinlichkeit auch das zuständige Sozialgericht einer Klage der Versicherten stattgeben.

 

4. Sozialrecht in Köln – Was wir für Sie tun können

Die Kanzlei Senol befasst sich im Rahmen des Sozialrechts in Köln nicht nur mit Ihren Ansprüchen gegenüber der Krankenversicherungen. Wir unterstützen Sie in sämtlichen sozialrechtlichen Problemen und der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber dem Staat. Nehmen Sie jederzeit gerne Kontakt zu uns auf!

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Kontakt

Rechtsanwältin und
Fachanwältin für Arbeits- und Familienrecht
Hülya Senol
Hohenstaufenring 72
50674 Köln
Deutschland

info@kanzlei-senol.de

T: +49 (0) 221 29 00 52-12
F: +49 (0) 221 29 00 52-11

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