Ford Europa hat in der jüngsten Vergangenheit eingebüßt. Zuletzt hat der Autohersteller rote Zahlen geschrieben. Die Stammbelegschaft liegt in Deutschland bei circa 24.000 Mitarbeitern. Alleine im Kölner Werk sind aktuell noch rund 17.500 Mitarbeiter beschäftigt. Hinzu kommen Leiharbeitnehmer. Der jüngst eingeläutete Sparkurs betrifft sowohl die Stammbelegschaft wie auch die Leiharbeiter.
In diesem Beitrag gehen wir auf die arbeitsrechtlichen Besonderheiten der Sparpläne des Automobilherstellers Ford in Köln ein und geben handfeste Handlungsempfehlung für Arbeitnehmer!
Inhaltsverzeichnis
- Stellenabbau bei Ford Köln
- Als Ford-Arbeitnehmer Aufhebungsvertrag unterzeichnen?
- Kanzlei Senol für Mitarbeiter der Ford Köln
1. Stellenabbau bei Ford Köln
Presseberichten zufolge hat der Autohersteller Ford bereits im Januar 2019 angekündigt, Stellen abzubauen. Maßnahmen wie Altersteilzeit, Renteneintritt und Abfindungen ohne direkte Kündigungen stünden im Raum. Mittlerweile steht fest: 3.800 Stellen sollen abgebaut werden. Das berichtete der Kölner Stadtanzeiger.
Aus arbeitsrechtlicher Perspektive nachvollziehbar strebt Ford derzeit in erster Linie Aufhebungsverträge mit Abfindungen an. Auf diesem Wege umgeht das Unternehmen als Arbeitgeber risikoreiche und kostspielige Kündigungsschutzprozesse. Eine Kündigungsschutzklage nämlich bedeutet in der Regel ein beachtliches Risiko für das Unternehmen. Neben dem Zeitfaktor spielen aus betriebswirtschaftlicher Sicht auch Planungssicherheit und Kostenkontrolle eine wichtige Rolle. Diese Faktoren sind mit Hilfe von Aufhebungsverträgen leichter zu erfüllen als durch Kündigungen. Für Arbeitnehmer jedoch sind Aufhebungsverträge mit Vorsicht zu genießen.
2. Als Ford-Arbeitnehmer Aufhebungsvertrag unterzeichnen?
Der Aufhebungsvertrag bringt natürlich auch Vorteile mit sich. Diese kann sich zum jetzigen Zeitpunkt vor allem der Autohersteller Ford zu Nutze machen: Das Arbeitsverhältnis kann ohne Einhaltung der Kündigungsfrist beendet werden. Auch andere Aspekte können geregelt werden. Hierzu zählen etwa die Abfindung, Freistellung, das Arbeitszeugnis und auch nachvertragliche Wettbewerbsverbote sowie Verschwiegenheitspflichten.
Beschäftigte von Ford Köln sollten hier allerdings absolute Vorsicht und Zurückhaltung walten lassen. Denn ist der Aufhebungsvertrag erst einmal unterschrieben, lassen sich die damit verbundenen Rechtsfolgen nur schwer rückgängig machen.
PRAXISTIPP → Ziehen Sie vor der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages unbedingt einen Rechtsanwalt im Arbeitsrecht hinzu. Geben Sie dem Druck Ihres Arbeitgebers nicht vorschnell nach, sondern nehmen Sie sich die Zeit, die Ihnen zusteht, über die Vereinbarung nachzudenken.
Als klare Handlungsempfehlung können wir Ihnen vorab mit auf den Weg geben, nicht unüberlegt einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Lädt Ihr Vorgesetzter zu einem gemeinsamen Gespräch und unterbreitet Ihnen im Rahme dessen eine Aufhebungsvereinbarung, überstürzen Sie nichts. Sie haben durchaus die Möglichkeit den Vertrag mit nach Hause zu nehmen, überprüfen zu lassen und zu einem späteren Zeitpunkt zu unterschreiben oder nicht.
In der Praxis versuchen Arbeitgeber Ihre Arbeitnehmer oft zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages zu bewegen, indem sich eine in Aussicht gestellte Abfindung im Laufe der Zeit Schritt für Schritt verringert. So soll der Beschäftigte zur schnellstmöglichen Unterschrift gebracht werden. Lassen Sie sich hiervon nicht abschrecken, sondern stärken Sie Ihre Verhandlungsposition durch einen Rechtsanwalt.
Zwar wird eine Abfindung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt. Eine Abfindung basiert dennoch auf einer „einvernehmlichen“ Vereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Mit anderen Worten: Ohne Einverständnis, kein
Aufhebungsvertrag! Lassen Sie sich also nicht zu voreiligen Unterschriften bewegen. Denn auch der Arbeitgeber hat ein beachtliches Interesse an Ihrer Zustimmung!
Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages bringt auch Nachteile mit sich, die Sie im Vorfeld bedenken sollten. So droht beim Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung in der Regel eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld gemäß § 159 Abs. 3 SGB III. Sperrzeit bedeutet hierbei, dass das Arbeitslosengeld I für die Dauer von 12 Wochen ruht bzw. die Anspruchsdauer sich für 12 Wochen mindert, § 148 Abs. 1 Nr. 4 SGB III.
3. Kanzlei Senol für Mitarbeiter der Ford Köln
Als erfahrene Kölner Rechtsanwaltskanzlei im Arbeitsrecht unterstützen wir Sie dabei, das beste rauszuholen! Üblicherweise werden 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr gezahlt. Verbindliche Richtwerte gibt es für die Abfindungshöhe jedoch nicht. Wenn man als Arbeitnehmer eine höhere Abfindung erzielen möchte, ist Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsfähigkeit gefragt.
Der Kölner Stadtanzeiger berichtet aktuell darüber, dass Abfindungssummen von mindestens 30.000 Euro im Raum stünden. Um tatsächlich das beste Abfindungsergebnis ausschöpfen zu können, sollten Sie auf eine anwaltliche Vertretung setzen. Denn als Anwaltskanzlei im Arbeitsrecht wissen wir, worauf es bei einer individuell angemessenen Summe tatsächlich ankommt. Denn die Abfindung ist vor allem eines: Das Ergebnis einer mehr oder weniger langen Verhandlung mit dem Arbeitgeber bei der Alter, Betriebszugehörigkeit und Gehalt des Beschäftigten eine wichtige Rolle spielen!
Nehmen Sie jederzeit gerne Kontakt zu uns auf!